Satzung des Katib Kultur- und Sportvereins
Artikel 1
Ziele
1. Aufbau kultureller Beziehungen und Austausch von Werten mit österreichischen Gemeinschaften.
2. Bewahrung und Förderung nationaler Traditionen und Werte sowie deren Vorstellung in Österreich.
3. Vermeidung kultureller, religiöser und rassischer Konflikte und Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen.
4. Förderung der jungen Generation in ihrer Muttersprache und Kultur.
5. Zusammenarbeit mit Organisationen, die die Integration von Flüchtlingen in Österreich fördern.
6. Unterstützung Bedürftiger, Schüler und Studenten in Afghanistan.
Artikel 2
Struktur der Organisation
Der Katib Kultur- und Sportverein besteht aus folgenden Gremien:
• Exekutivausschuss
• Generalversammlung
Exekutivausschuss
Der Exekutivausschuss ist das höchste Entscheidungsorgan des Vereins und leitet alle Aktivitäten.
Mitglieder:
• Vorsitzender
• Kulturleiter
• Sportleiter
• Finanzleiter
• Leiterin der Frauenabteilung
• Leiter der sozialen und politischen Abteilung
Generalversammlung
Die Generalversammlung besteht aus allen offiziellen Mitgliedern über 18 Jahre mit Stimmrecht.
Artikel 3
Mitgliedschaft
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.
2. Antragsteller müssen die Satzung akzeptieren und den Antrag unterschreiben.
3. Bei Austritt erfolgt keine Rückzahlung des Beitrags.
4. Für Minderjährige unter 18 Jahren muss ein Elternteil unterschreiben.
5. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn der Beitrag nicht verlängert wird.
Artikel 4
Regeln und Verfahren
1. Hauptkommunikationsmittel: Telefon.
2. Der Verein hat ein offizielles Logo und eine Website.
3. Der Verein ist offiziell in Wien, Österreich registriert.
Artikel 5
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
1. Der Vorsitzende ist der Hauptvertreter des Vereins.
2. Kulturleiter
3. Sportleiter
4. Finanzleiter – verantwortlich für Beiträge, Einnahmen, Ausgaben und Jahresberichte.
5. Leiter der sozialen und politischen Abteilung
6. Leiterin der Frauenabteilung
Artikel 6
Aktivitäten
Der Verein glaubt, dass Integration auf Sprache, kulturellem Austausch und gegenseitigem Respekt basiert.
Er organisiert kulturelle Veranstaltungen, Sprach- und Computerkurse, Musikprogramme und Sportturniere (Volleyball, Fußball usw.).
Artikel 7
1. Jedes Mitglied über 18 Jahre kann kandidieren.
2. Die Generalversammlung findet jährlich statt.
3. Jedes Mitglied darf seine Meinung frei äußern, solange sie respektvoll ist.
4. Änderungen der Satzung können nur vom Exekutivausschuss vorgenommen werden.
5. Im Falle der Auflösung informiert der Verein die zuständigen Behörden.
Ali Hosseini
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